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   RG, 18.03.1913 - V 738/12   

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RG, 18.03.1913 - V 738/12 (https://dejure.org/1913,383)
RG, Entscheidung vom 18.03.1913 - V 738/12 (https://dejure.org/1913,383)
RG, Entscheidung vom 18. März 1913 - V 738/12 (https://dejure.org/1913,383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein in der Hauptverhandlung gestellter Antrag, außerhalb der Gerichtsstelle richterlichen Augenschein einzunehmen, abgelehut werden? 2. Kann sich die Revisionsbeschwerde unzulässiger Beschränkung der Verteidigung auf die Ablehnung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 47, 100
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Ob ein solcher Beweisantrag, wie die Revision meint, nur aus den förmlichen, eine Vorwegnahme der Beweiswürdigung allerdings ausschließenden Gründen des § 244 Abs. 3 und 4 StPO oder, weil die Augenscheinseinnahme zunächst im Vordergrund steht, bereits dann abgelehnt werden darf, wenn die Beweisaufnahme "nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich ist" (§ 244 Abs. 5 StPO), das heißt unter Würdigung auch des bisherigen Beweisergebnisses (vgl. RGSt 47, 100, 107; BGHSt 8, 177, 180 f. zu § 244 Abs. 5 StPO), kann dahinstehen.
  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Diese besondere Natur des Zeugenbeweises hat schon das Reichsgericht (RGSt 47, 100, 104 f), wenn auch in anderem Zusammenhang, zutreffend charakterisiert: "Der Zeuge hat in der Regel über Vorgänge zu berichten, die abgeschlossen in der Vergangenheit liegen.
  • BGH, 17.09.1982 - 2 StR 139/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit

    Der Grund dafür liegt darin, daß eine Zeugenaussage regelmäßig erlebnisbezogen und personengebunden, also von persönlichen Fähigkeiten, Eigenschaften und Einstellungen des Zeugen geprägt ist; deshalb kann im allgemeinen ein erreichbarer Zeuge nicht durch einen anderen Zeugen - oder durch ein anderes Beweismittel - ersetzt werden (vgl. RGSt 47, 100, 105; BGHSt 22, 347, 348 f.) [BGH 12.03.1969 - 2 StR 33/69].
  • BGH, 13.10.1955 - 3 StR 322/55

    Augenscheinseinnahme - Tatrichter - Beweisgegenstand - Beweis - Entkräftung von

    Diesen Rechtssatz hat das Reichsgericht bereits in der Entscheidung RGSt 47, 100 entwickelt, also zu einer Zeit, als die Strafprozessordnung noch keine Sondervorschrift für die Ablehnung von Anträgen auf Einnahme des Augenscheins ausserhalb der Gerichtsstelle enthielt.

    Aus dem neuen Rechtssatz wurde in RGSt 47, 100 [107] gefolgert, der Tatrichter sei gegebenenfalls befugt, den Beweisantrag, gestützt auf das bereits gewonnene Verhandlungsergebnis und die darauf gegründete Überzeugung von der Wahrheit oder Unwahrheit der unter Beweis gestellten Behauptung, abzulehnen.

    Im Anschluß an RGSt 47, 100 hat das Reichsgericht deshalb später in ständiger Rechtsprechung die Ansicht vertreten, wenn die Einnahme des richterlichen Augenscheins zur Widerlegung der Aussage eines Zeugen beantragt worden ist, so dürfe das Gericht den Antrag nicht schon aus dem Grunde ablehnen, weil es die von dem Antragsteller beanstandete Zeugenaussage für glaubhaft hält (RG JW 1930, 933 Nr. 44, 714 Nr. 17 und 3417 Nr. 31; 1931, 1040 Nr. 181 und 1608 Nr. 66; 1932, 954 Nr. 22 und 3226 Nr. 17).

  • BGH, 12.03.1969 - 2 StR 33/69

    Verurteilung wegen fortgesetzter Notzucht - Ersetzung eines Beweismittels durch

    Insofern ist kein erreichbarer Zeuge durch einen anderen Zeugen oder durch ein anderes Beweismittel beliebig zu ersetzen (vgl. RGSt 47, 100, 105).
  • BGH, 25.02.1976 - 3 StR 511/75

    Zeugenbeweis - Zeuge - Beweiserhebung - Wert des Zeugnisses

    Eine Ausnahme ist dann gegeben, wenn nach den die Person des Zeugen betreffenden besonderen Umständen der gänzliche Unwert des Zeugen als Beweismittel ausnahmsweise schon bei Antragsstellung abschließend beurteilt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 1975 - 3 StR 414/74; BGH NJW 1952, 191; RGSt 47, 100, 105; 56, 134).
  • BGH, 19.08.2020 - 5 StR 184/20

    Erfolglose Revision gegen die Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs einer

    Insoweit kam hier in Betracht, dass sich die Strafkammer für ihre Feststellungen zum Schriftbild etwa auf die Angaben des Ermittlungsführers sowie der Nebenklägerin und deren Mutter hätte stützen dürfen (vgl. zur Möglichkeit, das Beweismittel des Augenscheins durch andere Beweismittel - namentlich durch Zeugen oder Sachverständige - zu ersetzen, schon RGSt 47, 100, 106).
  • BGH, 26.10.1955 - 6 StR 69/55

    Rechtsmittel

    In solcher Würdigung liegt eine unzulässige Vorwegnahme des Beweisergebnisses (RGSt 47, 100, 105).
  • BGH, 04.12.1958 - 4 StR 424/58

    Rechtsmittel

    Entgegen der Meinung der Revision war der Tatrichter auch nicht verpflichtet, die Umstände anzuführen, aus denen er seine Schlüsse auf die im Urteil festgestellten unzüchtigen Handlungen des Angeklagten gezogen hat (§ 267 Abs. 1 Satz 2 StPO; RGSt 47, 100, 109).
  • BGH, 02.06.1955 - 4 StR 162/55

    Rechtsmittel

    Ermessen keinen Schaden leidet befugt, den Augenschein durch andere Beweismittel, insbesondere die Einlassung des Angeklagten, zu ersetzen (RGSt 47, 100, 106 ff; Löwe-Rosenberg 20. Aufl Anm 26 zu § 244 StPO).
  • BGH, 13.05.1969 - 5 StR 129/69

    Revision mehrerer Angeklagter - Rüge der mangelnden Vereidigung eines

  • BGH, 28.06.1966 - 5 StR 262/66

    Verlesung der Niederschrift über eine Leichenöffnung - Verletzung der

  • BGH, 19.12.1962 - 2 StR 528/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 10.07.1959 - 4 StR 183/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.07.1958 - 2 StR 286/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.01.1954 - 3 StR 52/53
  • BGH, 25.10.1951 - 4 StR 509/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.05.1960 - 2 StR 191/60

    Nichtbeachtung einer Sollvorschrift als Revisionsgrund - Rechtliche Nachprüfung

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